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Harald Maihold

    Strafrecht - Allgemeiner Teil
    Freiheit - Gleichheit - Selbständigkeit! - Zur Legitimation des Staates durch den Bürger bei Immanuel Kant
    Recht durch Liebe - Zur Rechtstheologie Wolfhart Pannenbergs aus der Perspektive des Kantischen Rechtsbegriffes
    'Da dachte ich, Himmel und Erde gingen unter' - Hexenprozesse in Franken
    Kreuz und Hakenkreuz - Zur rechtlichen Stellung der Religionsgemeinschaften im nationalsozialistischen Staat
    Hexerei und Strafjustiz. Ein Blick auf Basel im Spätmittelalter
    • 2020

      Hexerei und Strafjustiz. Ein Blick auf Basel im Spätmittelalter

      Zugleich ein Beitrag zur Rehabilitation von Justizopfern

      • 160 páginas
      • 6 horas de lectura

      Hexenprozesse sind ein zentrales Thema dieser Forschungsarbeit, die sich mit der anhaltenden Relevanz von Hexerei und deren Verfolgung auseinandersetzt. Aktuelle Berichte aus Ländern wie Indien zeigen, dass Frauen noch immer wegen vermeintlicher Hexerei getötet werden. Zudem wird die historische, politische und juristische Auseinandersetzung mit den Hexenverfolgungen in Mitteleuropa beleuchtet. Die Arbeit hebt die intensive Forschung zur historischen Kriminalität hervor und fordert eine kritische Reflexion über das Geschehen der vergangenen Jahrhunderte.

      Hexerei und Strafjustiz. Ein Blick auf Basel im Spätmittelalter
    • 2008

      Die Studienarbeit untersucht das Verhältnis zwischen dem nationalsozialistischen Staat und den Kirchen sowie Religionsgemeinschaften. Zunächst werden die Selbstverständnisse beider Seiten analysiert. Der Fokus liegt auf der Phase bis etwa 1940, in der der NS-Staat versuchte, die Kirchen ideologisch zu "gleichschalten", da sie als bedeutende Faktoren für die Erhaltung des Volkstums angesehen wurden. Das Reichskonkordat mit der Katholischen Kirche wird als Ausdruck einer distanzierten Partnerschaft betrachtet, was die komplexe Beziehung zwischen Staat und Religion verdeutlicht.

      Kreuz und Hakenkreuz - Zur rechtlichen Stellung der Religionsgemeinschaften im nationalsozialistischen Staat
    • 2008

      Die Arbeit untersucht die Hexenverfolgungen in Franken während der frühen Neuzeit und analysiert die historischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie beleuchtet, welche Vorstellungen über Zauberei und Hexerei in der Gesellschaft, der Kirche und unter Juristen vorherrschten. Zudem werden die Gerichtsverfassung und die Abläufe der Strafprozesse beschrieben. Der Fokus liegt auf den Hexenprozessen vom späten 16. bis ins 18. Jahrhundert, wobei exemplarische Verfahren herausgegriffen werden. Abschließend werden Erklärungsansätze für das Phänomen der Massenpsychose und die damit verbundenen Verfolgungen diskutiert.

      'Da dachte ich, Himmel und Erde gingen unter' - Hexenprozesse in Franken
    • 2008

      Die Studienarbeit untersucht Wolfhart Pannenbergs theologischen Ansatz zur Begründung des Rechts. Zunächst wird seine Kritik an bestehenden theologischen und säkularen Rechtsphilosophien erörtert. Anschließend wird Pannenbergs anthropologischer Ansatz vorgestellt, der einen religiösen Sinnbezug in gesellschaftlichen Institutionen sucht. Im vierten Abschnitt wird eine Synthese zwischen Pannenbergs und Kants Rechtsphilosophie angestrebt, indem Kants Konzepte von Freiheit, Gleichheit und Selbständigkeit mit den evangelischen Werten Glaube, Liebe und Hoffnung in Verbindung gebracht werden.

      Recht durch Liebe - Zur Rechtstheologie Wolfhart Pannenbergs aus der Perspektive des Kantischen Rechtsbegriffes
    • 2008

      Die Arbeit untersucht die Kant'sche Formel "Freiheit, Gleichheit, Selbständigkeit" als zentrale Merkmale eines Staatsbürgers in einem freiheitlichen Staatswesen. Nach einer Einführung in Kants Staats- und Rechtslehre werden die einzelnen Aspekte der Trias analysiert, insbesondere die dynamische Interpretation der Selbständigkeit. Es wird beleuchtet, wie dieses Verständnis das Staatsbürgerkonzept und die Verfassung beeinflusst, sowie die Rolle des Staates bei Gewissenskonflikten und das Recht auf Widerstand. Zudem wird die ethische Dimension der Rechtslehre betrachtet, wobei Brüderlichkeit als viertes Prinzip eingeführt wird.

      Freiheit - Gleichheit - Selbständigkeit! - Zur Legitimation des Staates durch den Bürger bei Immanuel Kant
    • 2005

      Im juristischen Bachelor-, Master- oder Lizenziatsexamen wird in der Regel die Lösung eines komplexen Falles erwartet. Für einen Erfolg kommt es entscheidend darauf an, ob die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, in kurzer Zeit die Probleme des Falles zu erfassen, Lösungsalternativen zu entwickeln und Argumente für oder gegen einen bestimmten Lösungsweg zu finden. Um diese Fähigkeiten zu trainieren, enthält dieses Buch, das erste Fallrepetitorium für das Schweizerische Strafrecht, wertvolle Hinweise zum Aufbau von Falllösungen sowie zahlreiche Fälle mit ausformulierten Lösungen, die in drei Schwierigkeitsgrade unterteilt sind. Dabei werden ganz nebenbei die prüfungsrelevanten Bereiche des Allgemeinen Teils des Strafrechts systematisch aufgearbeitet. Es geht aber auch darum, die Grundzusammenhänge deutlich zu machen, deren Verständnis allein auch bei der Bearbeitung unbekannter Fälle weiterhelfen. Besonders hervorgehobene Übersichten und Problemdarstellungen erleichtern die Wiederholung des Wesentlichen unmittelbar vor dem Examen. Dieses Buch wird der Leserin und dem Leser in jeder Phase der Ausbildung bei der Erstellung von strafrechtlichen Gutachten eine nützliche Hilfe sein.

      Strafrecht - Allgemeiner Teil
    • 2005

      Strafe für fremde Schuld?

      Die Systematisierung des Strafbegriffs in der Spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre

      In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.

      Strafe für fremde Schuld?