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Ilka Matthes

    Eine Negativprobe der Arbeitskampfparität
    • Seit dem Beschluss des Großen Senats vom 23. Januar 1955 gilt im deutschen Arbeitskampfrecht der Grundsatz der Arbeitskampfparität. Seitdem wurde ein umfangreiches rechtswissenschaftliches Schrifttum verfasst, doch die Rechtsprechung verwendet diesen Grundsatz nicht einheitlich. Obwohl die herrschende Meinung ein abstrakt-materielles Verständnis vertritt, bleibt die Bedeutung und Tragweite des Grundsatzes bis heute unklar. Zudem ist das Arbeitskampfrecht durch die fortschreitende unions- und völkerrechtliche Durchsetzung sowie durch neuere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in Bewegung geraten, was dazu führt, dass traditionelle Ansichten hinterfragt werden. Der Gesetzgeber hat sich im Arbeitskampfrecht bisher als regelungsunwillig erwiesen, was Meinungsumschwünge in der Rechtsprechung und Literatur sowie das Auftreten neuer internationaler Akteure begünstigt. Eine kritische und grundlegende Untersuchung des Grundsatzes der Arbeitskampfparität, die auch verfassungsrechtliche und rechtstheoretische Aspekte berücksichtigt, ist daher notwendig geworden. Diese umfassende Darstellung betrachtet den rechtlichen Problemkreis der Arbeitskampfparität unter einem neuen Ansatz, trotz der bereits dichten rechtswissenschaftlichen Durchdringung.

      Eine Negativprobe der Arbeitskampfparität