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Das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 setzt die Aktionärsrechte-Richtlinie 2007/36/EG zum 1. 8. 2009 um und beinhaltet grundlegende Neuerungen für die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften. So ist es in Hinkunft beispielsweise möglich, elektronisch – etwa in Form einer Satellitenversammlung mittels Videokonferenz – an den Abstimmungen teilzunehmen. Die neue Rechtslage ist bereits für Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 1. 8. 2009 einberufen werden – die bereitet sämtliche Änderungen übersichtlich auf und enthält – den aktuellen Gesetzestext samt Erläuterungen, – Anmerkungen der Autoren mit wertvollen Hintergrundinformationen sowie – eine hilfreiche Gegenüberstellung der alten und neuen Bestimmungen.
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AktRÄG 2009, Sonja Bydlinski
- Idioma
- Publicado en
- 2009
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