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In den letzten Jahren hat die EU einen institutionellen Wandel durchlaufen, insbesondere mit der Einführung der EU-Verfassung, die eine Stärkung des Europäischen Parlaments zum Ziel hatte. Dies sollte einen Kompetenztransfer von den nationalen zu den europäischen Ebenen ermöglichen. Die gleichzeitige „Entmachtung“ der nationalen Parlamente durch die EU-Verfassungen hat jedoch die demokratische Legitimation der EU und ihrer Institutionen in Frage gestellt. Der Vertrag von Maastricht (1992) führte erstmals zu einer Stärkung der nationalen Parlamente parallel zum Europäischen Parlament. Vor dem Hintergrund des Lissabon-Vertrags (2008) wird die Kompatibilität der Aufwertung beider Parlamente untersucht. Tatjana Fabricius fragt, ob diese Aufwertung die Demokratiedefizite der EU beseitigen kann. Zunächst wird die Geschichte der EU beleuchtet, um das demokratische Defizit und das Misstrauen der Bürger darzustellen. Die Entwicklung des Europäischen Parlaments von einem „Alibi-Parlament“ zu einem dynamischen Akteur wird nachgezeichnet, jedoch zeigt sich, dass die erweiterte Kompetenz des EP nicht zu einer erhöhten Handlungsfähigkeit der EU führte. Die gleichzeitige Aufwertung der nationalen Parlamente wurde von den „Vätern der Verträge“ betont. Es haben sich zwei Demokratiestrategien gebildet, und im Kontext des Lissabon-Vertrags sowie des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird die Frage nach der Finalität der EU aufgeworfen. Wurde
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Doppelte Parlamentarisierung der EU, Tatjana Fabricius
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- 2011
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