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Im Jahr 2012 wurde bekannt, dass zahlreiche Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE vom Verfassungsschutz beobachtet wurden, was die Frage aufwirft, ob diese Beobachtungen verfassungsgemäß sind. Insbesondere fehlt auf bundesrechtlicher Ebene eine spezifische Regelung zur Beobachtung von Parlamentariern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stützt seine Maßnahmen auf eine allgemeine Ermächtigungsgrundlage, die für die Beobachtung aller Personen gilt. Die Verfasserin untersucht die Voraussetzungen für offene und verdeckte Beobachtungen durch den Verfassungsschutz gemäß dem BVerfSchG und analysiert, inwiefern diese Formen der Beobachtung in Grundrechte und die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Abgeordneten eingreifen. Zudem werden die Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung erörtert. Die landesrechtlichen Aspekte der Abgeordnetenbeobachtung werden ebenfalls betrachtet, insbesondere die Unterschiede zum Bundesrecht, da einige landesrechtliche Vorschriften diese Beobachtungen sowie Online-Durchsuchungen explizit regeln. Abschließend wird die Beobachtung von Abgeordneten des Europa-Parlaments durch das Bundesamt für Verfassungsschutz thematisiert, wobei die Reichweite der nationalen Ermächtigungsgrundlage und die rechtlichen Unterschiede in dieser Konstellation analysiert werden. Die Verfasserin schließt mit einem Gesetzesvorschlag zur Beobachtung von Abgeordneten.
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Die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz, Nina Basakoglu
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- 2017
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