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Zwischen Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung vergehen bei Unternehmensinsolvenzen regelmäßig mehrere Monate. Eine umfangreiche statistische Untersuchung belegt diese Erkenntnis. Praktischer Hintergrund dieses Phänomens ist insbesondere der finanzielle Anreiz der Insolvenzgeldvorfinanzierung. Um diese Liquiditätsquelle im Eröffnungsverfahren vollständig nutzen zu können, wird die Entscheidung über den Insolvenzantrag oftmals „verschleppt“. Johannes Richter zeigt, welche Vorteile dieses Vorgehen haben kann, aber auch, wie vielfältig und problematisch die Konsequenzen der Verfahrensverzögerung sind. Im Ergebnis erscheint eine Abkehr von der bislang kaum kritisierten Praxis rechtlich und ordnungspolitisch geboten. Ein solcher Ansatz bringt praktische Herausforderungen mit sich, bietet aber auch die Chance, eine echte Sanierungskultur zu fördern.
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Verschleppte Eröffnung von Insolvenzverfahren, Johannes Richter
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- Publicado en
- 2018
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