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Um Unternehmen und unternehmerische Gesellschaftsbeteiligungen nach dem Versterben ihrer Inhaber erfolgreich weiterzuführen, muss die Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten geregelt werden. Oft haben die vorgesehenen Erben zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht die erforderliche Qualifikation für eine Unternehmensübernahme. Daher wird häufig an die (vorübergehende) Einsetzung eines Testamentsvollstreckers gedacht, der die nötige Expertise für eine erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens bietet. Dies weckt auch das Interesse der Geschäftspartner der Erben an der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Die Autorin untersucht die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung in verschiedenen Unternehmensformen, einschließlich Einzelkaufmann, GbR und GmbH, und beleuchtet mögliche erbrechtliche sowie handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen. Sie analysiert das Gläubigerschutzkonzept bei haftungsbeschränktem Handeln und die beschränkte Verpflichtungsmacht des Testamentsvollstreckers gemäß § 2206 Abs. 2 BGB. Die erforderliche Publizität zur Wahrung der Interessen wird ebenfalls thematisiert, wobei die Autorin die gesetzlichen Publizitätsinstrumente und deren Offenlegungspflichten prüft. Abschließend wird ein weitergehender Blick auf die Offenlegung von Belastungen und Beschränkungen an Unternehmensbeteiligungen geworfen.
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Die Publizität der Testamentsvollstreckung in der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge, Nora Zabel
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- Publicado en
- 2018
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