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Das moderne Recht der Rechte unterscheidet sich grundlegend vom vormodernen Recht. In der modernen Rechtsordnung fungieren Grund- und Menschenrechte als "Aufhebungsrechte", die das ordnende Recht im Modus der immanenten Kritik hinterfragen. Objektives Recht wird ständig auf die subjektive Individualität geprüft und muss sich bewähren. Dies ermöglicht eine politische Kritik des Rechts aus sich selbst heraus. Die Selbstkritik erfolgt in juristischen Formen, die sich in drei Idealtypen kristallisieren: konservatives Eigentum, liberale Freiheit und progressive Gleichheit. Letztere ist die Voraussetzung für Rechte im Allgemeinen. Jedes Aufhebungsrecht verbietet Privilegien, fordert die Anerkennung von Differenz und strebt soziale Gleichheit an. Das moderne Recht strebt danach, egalitär zu sein. Die Arbeit entwickelt begriffliche Unterscheidungen und stützt sich auf die Grundrechtsdebatten des deutschen, amerikanischen und französischen Verfassungsrechts, um die Vergleichung im Bereich der Grund- und Menschenrechte neu zu fundieren. Zudem wird die verbreitete Überzeugung, es gäbe universelle Menschenrechte, infrage gestellt. Der Autor zeigt, dass es vielmehr eine Vielzahl begrifflich unterscheidbarer Rechte gibt, die in Konflikt stehen und gemeinsam die heutigen Demokratien juristisch konstituieren.
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Aufhebungsrechte, Tim Wihl
- Idioma
- Publicado en
- 2019
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