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Welches Recht auf einen grenzüberschreitenden Erbfall Anwendung findet, richtet sich seit dem 17.08.2015 nach den Vorschriften der europäischen Erbrechtsverordnung. Nach ihr wird in der Regel objektiv an das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers angeknüpft. Doch auch das Institut der Rechtswahl hat den Weg in die Verordnung gefunden. Im ersten Kapitel befasst sich die Autorin mit der Parteiautonomie im europäischen Erbkollisionsrecht vor Anwendung der Erbrechtsverordnung. Im zweiten Kapitel untersucht sie die in Art. 22 EU-ErbVO enthaltene «professio iuris» und hebt ihre Schranken «de lege lata» hervor. Im dritten und letzten Kapitel geht sie auf die Suche nach den Erweiterungsmöglichkeiten der erbrechtlichen Rechtswahl «de lege ferenda» und plädiert für die Zulassung eines offenen Katalogs an wählbaren Rechten (auch zugunsten einzelner Vermögenswerte).
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Die Parteiautonomie im europäischen Erbrecht, Teresa Puig Stoltenberg
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