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Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes

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Nach der Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht wurde eine neue verfassungsrechtliche Grundlage für die Mitwirkung Deutschlands an der Entwicklung der Europäischen Union, der Art. 23 GG, in das Grundgesetz eingefügt. Die Autorin befaßt sich ausführlich mit Inhalt und Schranken des neuen „Europaartikels“. Dabei werden die kompensatorischen Elemente der Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat herausgearbeitet. Bei der Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Integration setzt sich die Schrift kritisch mit dem Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinander, dessen Grundkonzeption auf einen „point of no return“ zuläuft, an dem keine weiteren Hoheitsrechte mehr übertragen werden dürfen. Die Verfasserin hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Hilfe des Kompensationsprinzips einen Lösungsansatz zu entwickeln, der es der Bundesrepublik Deutschland dennoch erlaubt, auch in Zukunft aktiv an der Entwicklung der EU mitzuwirken. Dabei werden die rechtlichen Entwicklungen auf der europäischen Ebene, insbesondere die Stärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments, bei der Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen wie in einem System kommunizierender Röhren unter kompensatorischen Gesichtspunkten berücksichtigt. Dies erlaubt eine flexible Schrankenbestimmung, die sich jeweils an der Fortentwicklung der Europäischen Union orientiert.

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Die Übertragung von Hoheitsrechten im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses - Anwendungsbereich und Schranken des Art. 23 des Grundgesetzes, Doris König

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2000
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