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Das aktive Wahlrecht für Auslandsdeutsche wurde 1985 eingeführt, jedoch war der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht nicht verfassungsrechtlich dazu verpflichtet. Diese Sichtweise resultierte aus der deutschen Teilung, da befürchtet wurde, dass Stimmabgaben aus dem Ausland von der DDR beeinflusst werden könnten. Mit der Wiedervereinigung ist dieses Motiv weggefallen, was die verfassungsrechtliche Beurteilung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche neu aufwirft. Der Autor bietet eine umfassende Analyse der Verfassungsrechtsprechung zum Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 I 1 GG), der das Zugangsrecht zur Bundestagswahl regelt. Neueste Entwicklungen, wie der Wechsel in der Rechtsprechung bezüglich der Beziehung zwischen Art. 38 I 1 GG und Art. 3 I GG sowie die Ergänzung der „zwingenden Gründe“ durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, werden berücksichtigt. Zudem werden Argumente für einen Ausschluss der Auslandsdeutschen von Wahlen überprüft, einschließlich der Berücksichtigung der EMRK und IPBPR sowie der Wahlrechtsentwicklung in 18 Europaratstaaten. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass ein vollständiger Ausschluss der Auslandsdeutschen von den Bundestagswahlen heute verfassungsrechtlich nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Er sieht die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen bei der einfachgesetzlichen Regelung in § 12 II BWahlG überschritten und erarbeitet Vorschläge de lege ferenda auf Grundlage seiner rec
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Wahlrecht der Auslandsdeutschen, Marten Breuer
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- 2001
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