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Nebenbestimmungen in umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen

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Der Autor untersucht Dogmatik und Zustandekommen von Nebenbestimmungen sowie die Möglichkeit ihres Einsatzes zum Abbau präventiver Kontrolle. Hierfür stützt er sich auf eine Befragung der unteren Immissionsschutzbehörden Bayerns. Die Untersuchung der Nebenbestimmungsdogmatik zeigt, daß in den umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen grundsätzlich nur die herkömmlichen Arten von Nebenbestimmungen verwendet werden und sie von den Genehmigungsinhaltsbestimmungen abzugrenzen sind. Die modifizierende Auflage ist entbehrlich. Inwieweit § 36 VwVfG die fachgesetzlichen Regelungen über Nebenbestimmungen ergänzt, wird im Bereich des BImSchG, des KrW-/AbfG und des WHG für jede Nebenbestimmungsart geprüft. Anhand des § 91 UGB-KomE untersucht Tegethoff die zukünftige Bedeutung der Nebenbestimmungen im Umweltrecht. Anschließend stellt er fest, daß die Behörden und die Vorhabenträger über die Nebenbestimmungsinhalte projektbezogene Umweltabsprachen treffen, die sich an den Maßstäben der zulässigen Vorausbindung der Verwaltung messen lassen müssen, wobei dem Untersuchungsgrundsatz besondere Bedeutung zukommt. Am Ende kommt er zu dem Schluß, daß die Befristung und der Auflagenvorbehalt (i. V. m. dem Umwelt-Audit-Verfahren) zum Abbau der präventiven Kontrolle nur eingeschränkt eingesetzt werden können.

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Nebenbestimmungen in umweltrechtlichen Zulassungsentscheidungen, Carsten Tegethoff

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2001
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