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Cyberwarfare und das ius ad bellum

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Computer und Computernetzwerke spielen in unserer Gesellschaft eine immer größer werdende Rolle. Die Vernetzung von physischen Komponenten mit Computersystemen führt zu einer völlig neuartigen Bedrohung und stellt das geltende Völkerrecht vor Probleme. Besonders interessant scheint es, wenn Staaten sich die Informationstechnologie zu Nutzen machen und mit dessen Hilfe andere Staaten mit Cyberattacken angreifen. In dieser Arbeit wird auf Cybervorfälle im Zusammenhang mit dem ius ad bellum näher eingegangen. Anfangs wird der Versuch unternommen, Cyberangriffe im Allgemeinen zu definieren und konkrete Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit darzulegen. Insbesondere stellt sich im Rahmen dieser Arbeit die grundlegende Frage, ob ein Cyberangriff eine verbotene Interventionshandlung, einen Akt der Gewalt bzw einen bewaffneten Angriff im Sinne des Völkerrechts darstellen kann. Des Weiteren soll auf das im Cyberspace allgegenwärtige Problem der Zurechnung von Vorfällen zum eigentlichen Angreifer Bezug genommen werden und abschließend eine Prognose über die künftige Entwicklung solcher Angriffe abgegeben werden.

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Cyberwarfare und das ius ad bellum, Michael Fasching

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2018
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