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Der Vorrang der Individualabrede

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Im Rechtsverkehr können zwischen den individuell ausgehandelten Abreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widersprüche auftreten. In dieser Situation weist § 305b BGB den Individualabreden den Vorrang zu. Die Autorin untersucht umfassend die dogmatischen Grundlagen, den Tatbestand und die Rechtsfolgen dieses Vorrangprinzips unter Berücksichtigung der europäischen Einflüsse im Primär- und Sekundärrecht. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass § 305b BGB das funktionale Rangverhältnis zwischen Individualabreden und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringt. Von seiner Rechtsnatur ist das Vorrangprinzip als negative Einbeziehungsvoraussetzung einzuordnen. § 305b BGB verhindert daher, dass die kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil werden. Inhaltsverzeichnis Historische Entwicklung Dogmatische Grundlagen des Vorrangprinzips Funktionales Rangverhältnis Negative Einbeziehungsvoraussetzung Tatbestand des § 305b BGB Rechtsfolgen und prozessuale Geltendmachung - Einmalbedingungen Unternehmerischer Rechtsverkehr Arbeitsrecht

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Der Vorrang der Individualabrede, Theresa Bauerdick

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Publicado en
2021
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(Tapa dura)
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Título
Der Vorrang der Individualabrede
Idioma
Alemán
Editorial
Peter Lang
Publicado en
2021
Formato
Tapa dura
Páginas
300
ISBN13
9783631849125
Serie
Descripción
Im Rechtsverkehr können zwischen den individuell ausgehandelten Abreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widersprüche auftreten. In dieser Situation weist § 305b BGB den Individualabreden den Vorrang zu. Die Autorin untersucht umfassend die dogmatischen Grundlagen, den Tatbestand und die Rechtsfolgen dieses Vorrangprinzips unter Berücksichtigung der europäischen Einflüsse im Primär- und Sekundärrecht. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass § 305b BGB das funktionale Rangverhältnis zwischen Individualabreden und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringt. Von seiner Rechtsnatur ist das Vorrangprinzip als negative Einbeziehungsvoraussetzung einzuordnen. § 305b BGB verhindert daher, dass die kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil werden. Inhaltsverzeichnis Historische Entwicklung Dogmatische Grundlagen des Vorrangprinzips Funktionales Rangverhältnis Negative Einbeziehungsvoraussetzung Tatbestand des § 305b BGB Rechtsfolgen und prozessuale Geltendmachung - Einmalbedingungen Unternehmerischer Rechtsverkehr Arbeitsrecht