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Im Rechtsverkehr können zwischen den individuell ausgehandelten Abreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widersprüche auftreten. In dieser Situation weist § 305b BGB den Individualabreden den Vorrang zu. Die Autorin untersucht umfassend die dogmatischen Grundlagen, den Tatbestand und die Rechtsfolgen dieses Vorrangprinzips unter Berücksichtigung der europäischen Einflüsse im Primär- und Sekundärrecht. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass § 305b BGB das funktionale Rangverhältnis zwischen Individualabreden und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringt. Von seiner Rechtsnatur ist das Vorrangprinzip als negative Einbeziehungsvoraussetzung einzuordnen. § 305b BGB verhindert daher, dass die kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil werden. Inhaltsverzeichnis Historische Entwicklung Dogmatische Grundlagen des Vorrangprinzips Funktionales Rangverhältnis Negative Einbeziehungsvoraussetzung Tatbestand des § 305b BGB Rechtsfolgen und prozessuale Geltendmachung - Einmalbedingungen Unternehmerischer Rechtsverkehr Arbeitsrecht
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Der Vorrang der Individualabrede, Theresa Bauerdick
- Idioma
- Publicado en
- 2021
- Encuadernación
- (Tapa dura)
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- Título
- Der Vorrang der Individualabrede
- Idioma
- Alemán
- Autores
- Theresa Bauerdick
- Editorial
- Peter Lang
- Publicado en
- 2021
- Formato
- Tapa dura
- Páginas
- 300
- ISBN13
- 9783631849125
- Serie
- Etiquetas
- Comercio, Temática jurídica
- Descripción
- Im Rechtsverkehr können zwischen den individuell ausgehandelten Abreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widersprüche auftreten. In dieser Situation weist § 305b BGB den Individualabreden den Vorrang zu. Die Autorin untersucht umfassend die dogmatischen Grundlagen, den Tatbestand und die Rechtsfolgen dieses Vorrangprinzips unter Berücksichtigung der europäischen Einflüsse im Primär- und Sekundärrecht. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass § 305b BGB das funktionale Rangverhältnis zwischen Individualabreden und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringt. Von seiner Rechtsnatur ist das Vorrangprinzip als negative Einbeziehungsvoraussetzung einzuordnen. § 305b BGB verhindert daher, dass die kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil werden. Inhaltsverzeichnis Historische Entwicklung Dogmatische Grundlagen des Vorrangprinzips Funktionales Rangverhältnis Negative Einbeziehungsvoraussetzung Tatbestand des § 305b BGB Rechtsfolgen und prozessuale Geltendmachung - Einmalbedingungen Unternehmerischer Rechtsverkehr Arbeitsrecht