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Klaus Auerswald

    Sonst kommst du nach Schwedt!
    ... sonst kommst du nach Schwedt!
    • ... sonst kommst du nach Schwedt!

      • 172 páginas
      • 7 horas de lectura

      Klaus Auerswald war im berüchtigten Armeeknast in Schwedt inhaftiert, nachdem er wegen „mehrfach begangener staatsfeindlicher Hetze“ zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Seine staatsfeindliche Hetze bestand darin, sich kritisch mit dem Einmarsch der sowjetischen Truppen in der CSSR auseinanderzusetzen. Das Militärgefängnis Schwedt, das einzige seiner Art in der DDR, diente der Inhaftierung von Angehörigen der Nationalen Volksarmee und war für normale Straftaten sowie Militärstraftaten zuständig. Am 26. April 1990 wurde der letzte Militärstrafgefangene entlassen, und die Einrichtung schloss am 31. Mai 1990. In den 1990er Jahren wurden die Gefangenenbaracken abgerissen. In seinem Bericht skizziert Auerswald seine Erlebnisse als inhaftierter Militärangehöriger, gestützt auf die Akten, die er nach der politischen Wende einsehen durfte. Sein dokumentarisches Zeugnis gewährt einen tiefen und erschütternden Einblick in die DDR-Militärstrafpraxis. Am Ende seines Berichts beschreibt Auerswald die Freude über seine Rehabilitierung und das Gefühl der Genugtuung, als er die Bestätigung erhielt, dass er zu Unrecht verurteilt worden war.

      ... sonst kommst du nach Schwedt!
    • Sonst kommst du nach Schwedt!

      Der Bericht eines Militärstrafgefangenen

      • 180 páginas
      • 7 horas de lectura

      Die Haftstrafe des Autors und die Bekanntschaft mit dem Militärgefängnis Schwedt gehen auf das Jahr 1968 zurück, in dem sich in Ost wie West gesellschaftliche Aufbrüche mit Langzeitwirkung zutrugen. Im Osten war es der »Prager Frühling«, der die Menschen unmittelbar betraf und Stellungnahme verlangte, was unter DDR-Verhältnissen freilich riskant war und im Armeedienst noch verschärft ausfiel, wie es Klaus Auerswald wegen einer bloßen Meinungsäußerung leidvoll erfahren musste. Das Militärgefängnis Schwedt, in der Uckermark am Westrand der Oderniederung gelegen, war das einzige in der DDR, in das Angehörige der Nationalen Volksarmee und der Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern verbracht wurden. Nicht nur Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung sowie Militärstraftaten wie Befehlsverweigerung, Fahnenflucht, Alkohol im Dienst führten zur Inhaftierung, sondern auch Meinungsäußerungen Andersdenkender, die als sogenannte Staatsfeindliche Hetze und Staatsverleumdung oder ähnlich willkürlich ausgelegt wurden, wie im vorliegenden Falle ...

      Sonst kommst du nach Schwedt!