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Die Aktivierung von Forderungen ist ein zentrales Thema der bilanzrechtlichen Diskussion in Deutschland, wobei bislang vor allem die schwebenden Geschäfte betrachtet wurden. Ein erheblicher Teil der Forderungen, insbesondere Schadensersatzansprüche und einseitige Schuldverhältnisse, bleibt jedoch oft unbeachtet. Der Bundesfinanzhof hat sich intensiv mit der Bilanzierung einseitiger Forderungen auseinandergesetzt. Ziel dieser Arbeit ist es, die Bilanzierung einseitiger Forderungen in das bestehende System der Bilanzierungsvorschriften zu integrieren. Zunächst werden bestehende Vorschläge zur Behandlung einseitiger Forderungen analysiert, wobei deutlich wird, dass eine einfache Übertragung der Bilanzierungsregeln für schwebende Geschäfte aufgrund der spezifischen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nicht durchführbar ist. Basierend auf den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung wird aufgezeigt, dass eine Anpassung der Definitionen des Realisationsprinzips notwendig ist. Der Aktivierungszeitpunkt sollte anhand des Merkmals des „quasisicheren Anspruchs“ bestimmt werden, was eine präzise Differenzierung zwischen den verschiedenen Forderungsarten erfordert. Besonders herausfordernd sind umstrittene sowie rechtlich oder tatsächlich noch nicht vollständig entstandene Forderungen. Nach der Festlegung der Aktivierungskriterien werden die Auswirkungen der entwickelten Aktivierungskonzeption auf die Bewertung der Forderungen unte
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Die Aktivierung einseitiger Forderungen in der Handels- und Steuerbilanz, Uwe Scholz
- Idioma
- Publicado en
- 2003
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