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Der Welthandel wird überwiegend von privaten Akteuren geprägt, die über nationale Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen handeln. Handelshemmnisse, die von Staaten errichtet werden, haben erhebliche Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen. Dennoch gibt es nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen ihrer eigenen oder anderer Staaten vorzugehen. Der Verfasser untersucht die Mechanismen im US-amerikanischen und im EG-Recht zur mittelbaren Durchsetzung des WTO-Rechts sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in diesen Rechtsordnungen. Nach einer Analyse des Status Quo werden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsschutzes gemacht, die die Bedenken in den USA und der EG hinsichtlich einer stärkeren Wirkung des WTO-Rechts berücksichtigen. Die vergleichende Untersuchung zeigt die Grenzen der "rule of law" im internationalen Handel auf: In den USA dominiert die Politik, während in der EG vordergründig das Primat des Rechts herrscht. Dennoch schädigt die Missachtung von WTO-Vorgaben, wie im Bananenstreit, das Welthandelsrecht. Beide Rechtsordnungen sind durch den Reziprozitätsansatz geprägt, was einseitige Zugeständnisse ausschließt. Ein effektives Rechtsschutzsystem, das den Souveränitätsanspruch der Staaten respektiert und ein "level playing field" schafft, könnte den Übergang zu einem normorientierten Welthandelssystem für Privatpersonen ermöglichen.
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Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG, Christian Cascante
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- 2003
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