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Psychiatrie und Strafjustiz

Entstehung, Praxis und Ausdifferenzierung der forensischen Psychiatrie am Beispiel der deutschsprachigen Schweiz 1850–1950

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Ernst S. ist ein hereditär belasteter Mensch, ein Dégénéré supérieur, ein Psychopath mit einer krankhaft geminderten Widerstandskraft gegenüber verbrecherischen Trieben. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts rückten immer mehr Straftäter in den Fokus der Psychiatrie. 50 Jahre später waren psychiatrische Experten im Gerichtswesen etabliert, um Zurechnungsfähigkeit und Verwahrungsbedürftigkeit zu beurteilen. Diese Entwicklung führte zu einer stärkeren Gewichtung humanwissenschaftlicher und deterministischer Erklärungen von Delinquenz. Das schweizerische Strafgesetzbuch von 1942 stellte die Zusammenarbeit von Strafjustiz und Psychiatrie auf eine neue Basis. Für die Betroffenen brachte die Verwissenschaftlichung des Strafverfahrens ambivalente Folgen: Die Möglichkeit einer Strafmilderung stand dem Risiko gegenüber, durch psychiatrische Diagnosen stigmatisiert und als 'gemeingefährliches Individuum' in einer psychiatrischen Anstalt interniert zu werden. Die Untersuchung beleuchtet die Entwicklung der schweizerischen Gerichtspsychiatrie zwischen 1850 und 1950 anhand von statistischen Daten und Gerichtsakten aus Bern. Der Autor bietet ein differenziertes Bild der forensisch-psychiatrischen Begutachtungspraxis und analysiert die Standespolitik der Schweizer Psychiatrie im Kontext juristischer und politischer Reformdebatten. Zudem wird auf die aktuellen Herausforderungen der forensischen Psychiatrie in der Schweiz eingegangen.

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Psychiatrie und Strafjustiz, Urs Germann

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2004
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