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Museen, Bibliotheken, Archive und private Sammler vermissen bis heute wertvolle Kulturgüter, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland nach Russland verbracht wurden. Die Bundesregierung schätzt, dass über eine Million Kunstgegenstände, darunter 200.000 Museumsgüter und zwei Millionen Bücher, in Russland lagern. Seit 1989/90 nimmt der illegale Handel mit diesen Kulturgütern weltweit zu. Der deutsche Staat verhandelt mit Russland über die Rückgabe und beruft sich auf die Haager Landkriegsordnung sowie vertragliche Rückgabeverpflichtungen. Die Sach- und Rechtslage hat an Bedeutung gewonnen. Susanne Schoen untersucht die Ansprüche auf die kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter und kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Staat völkerrechtliche Ansprüche auf Rückgabe hat. In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Eigentümer in Deutschland ihr Eigentum in der Regel nicht verloren, weder durch Ersitzung noch durch gutgläubigen Erwerb Dritter. Zudem gibt es starke Argumente, dass die Einrede der Verjährung nicht erfolgreich geltend gemacht werden kann. Die Frage, ob Museen, Bibliotheken, Archive und private Sammler ihr Kulturgut zurückfordern können, bleibt relevant, solange sich die Objekte in Russland befinden oder wenn sie in Deutschland auftauchen und zum Verkauf angeboten werden.
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Der rechtliche Status von Beutekunst, Susanne Schön
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- Publicado en
- 2004
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- (Tapa blanda)
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