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Zur Wertneutralität des Rentenrechts

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Im Jahr 1911 wurde mit der Einführung der Reichsversicherungsordnung und des Versicherungsgesetzes für Angestellte die Sozialversicherung in Deutschland etabliert, wobei eine Diskriminierung der Versicherten ausgeschlossen werden sollte. Die Rente sollte wertneutral an die Anspruchsberechtigten gezahlt werden. Diese Grundsätze wurden jedoch von den Nazis untergraben, die feststellten, dass nur Mitglieder der Volksgemeinschaft Anspruch auf sozialpolitische Hilfen hatten. In den fünfziger und sechziger Jahren setzte die Bundesrepublik diese diskriminierende Tradition fort, insbesondere bei der Entschädigung von Naziopfern. Mit dem Einigungsvertrag von 1990 sollte die Rentenversicherung der ehemaligen DDR-Bürger ebenfalls wertneutral gestaltet werden. Der Bundestag hatte bereits 1956 erklärt, dass nach der Wiedervereinigung niemand aufgrund seiner politischen Gesinnung verfolgt werden dürfe. Dennoch kam es zu massiven Eingriffen in das Rentenrecht ehemaliger DDR-Bürger, was viele tausend Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht nach sich zog, mit der letzten Entscheidung im Juni 2004. Die Rentengerechtigkeit bleibt bis heute unerfüllt, und der Anspruch auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 des Grundgesetzes) ist weiterhin nicht realisiert. Der Kampf um Gerechtigkeit geht weiter.

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Zur Wertneutralität des Rentenrechts, Rolf Gruner

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2004
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