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Ausgliederung und Ingerenz

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Im Mittelpunkt des vorliegenden Werkes steht die Frage der Ingerenz, das heißt die Frage der, der öffentlichen Hand nach erfolgter Ausgliederung oder Privatisierung noch verbleibenden Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten auf „ihren“ Rechtsträger. Ausführlich dargestellt wird dabei – ausgehend von einer, bei einer Ausgliederung, Aufgabenprivatisierung bzw. Beleihung je in ihrer Intensität unterschiedlichen Pflicht zur Normierung eines Leitungs-, Weisungs- und Verantwortungszusammen-hanges – insbesondere die Kernfrage, welche Möglichkeiten und Gestaltungsvarian-ten bereits das allgemeine Zivil- und Gesellschaftsrecht bietet, um dieser Inge-renzpflicht nachzukommen. Kann aber über dieses kein funktionales Äquivalent zu dem – nicht mehr unmittelbar anwendbaren – Art 20 Abs 1 B-VG hergestellt wer-den, müssen auf einfachgesetzlicher Ebene weitere öffentlich-rechtliche oder son-dergesellschaftsrechtliche Ingerenzmöglichkeiten geschaffen werden, um eine ef-fektive Leitungs- und Steuerungsfunktion gewährleisten zu können. Nach einer umfassenden Darstellung dieser sondergesetzlich normierten Einflussnahme-Instrumente werden abschließend die entwickelten Grundsätze und Thesen auf eine konkrete Ausgliederung, nämlich auf die der Österreichischen Agentur für Ge-sundheit und Ernährungssicherheit GmbH, übertragen.

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Ausgliederung und Ingerenz, Florian Horner

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2004
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