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In den letzten Jahren haben Gesetzgeber und Rechtsprechung die Haftungsrisiken für Unternehmen, insbesondere für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder, durch erweiterte Organisations- und Überwachungspflichten erheblich verschärft. Dies betrifft besonders die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Die Haftungstatbestände umfassen nicht nur die zivilrechtliche Einstandspflicht für Schadensersatz, sondern auch die strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten sowie die Unternehmensversicherung und D&O-Versicherung für das Management. Zwar können Risiken teilweise durch Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt werden, jedoch entbindet dies nicht von der Einhaltung strenger Sorgfaltsstandards gemäß den Versicherungsbedingungen. Eine Versicherung bietet zudem keinen Schutz vor strafrechtlicher Inanspruchnahme der Organmitglieder. Das unternehmensspezifische Risikopotenzial, einschließlich haftungsrechtlicher Vorsorgemaßnahmen, ist entscheidend für die Festsetzung der Versicherungsprämie und erfordert die Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften. Daher wird ein effektives Risikomanagement sowie die Ausrichtung des unternehmerischen Handelns an den rechtlichen Vorgaben immer wichtiger für die Erfüllung der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Gesetzgeber hat in den jüngsten Reformen des Unternehmensrechts den Fokus auf risikoorientierte Unternehmensführung verstärkt, was unter dem Begriff „Compliance“ zusammengefass
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Haftungsrisiken minimieren, Jürgen Keßler
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- 2004
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