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Am 1. Januar 1995 vollzog die Schweiz den Übergang von der Einphasensteuer auf Grossistenstufe (WUST) zum Netto-Allphasensystem mit Vorsteuerabzug (MWST). Nach einem sechsjährigen Übergang, in dem die bundesrätliche MWST-Verordnung als gesetzesvertretendes Recht galt, trat am 1. Januar 2001 das kommentierte MWST-Gesetz in Kraft. Der Wechsel von der Einphasen- zur Allphasensteuer und der Übergang von Verordnung zu Gesetz verliefen jedoch nicht reibungslos. Das schweizerische MWST-System wird heute als unübersichtlich wahrgenommen. In einem Bericht zum zehnjährigen Bestehen der MWST erklärte der Bundesrat Ende 2004 eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer als strategisches Ziel, insbesondere durch die Abschaffung sämtlicher Ausnahmen und die Einführung eines Einheitssteuersatzes. Der vorliegende Tafelkommentar bietet eine Orientierung in der komplexen Praxis und Judikatur zum MWSTG, indem er die wesentlichen Grundlagen artikelweise zusammenfasst und erläutert. Die Darstellung berücksichtigt die Judikatur zu MWSTV und MWSTG sowie die Verwaltungspraxis der ESTV. Zudem werden Vergleiche mit der EU-Rechtslage durch Hinweise auf die sechste Richtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht. Zahlreiche Tafeln ergänzen die Darstellung visuell. Die dargestellte Rechtslage entspricht dem Stand vom 1. Juli 2005.
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Tafelkommentar zum MWSTG, Martin Kocher
- Idioma
- Publicado en
- 2005
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