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Die vorliegende Arbeit klärt den Begriff „Rückwirkung“ und untersucht die Kontrollmechanismen, die rückwirkende Regelungen im Tarifrecht unterliegen. Dabei werden schuldrechtliche und normative Vereinbarungen des Tarifvertrags sowie arbeitsvertraglich genommene und für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge betrachtet. Der rechtliche Charakter der jeweiligen Bestimmung spielt eine entscheidende Rolle. Während schuldrechtliche Regelungen den allgemeinen zivilrechtlichen Schranken unterliegen, gelten für normative Regelungen die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maximen zur Rückwirkung staatlicher Gesetze, da es sich um fremdverantwortliche Normsetzung handelt. Die Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG, die häufig kritisiert wird, wird eingehend diskutiert und als grundsätzlich geeignetes Konzept zur Erfassung der Rückwirkungsproblematik dargestellt, das auch im Tarifrecht anwendbar ist. Es erfordert jedoch eine sachgerechte „Übersetzung“ in Bezug auf Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, die Bestimmung des „Gemeinwohls“ und die Voraussetzungen für eine gerechtfertigte Rückwirkung aufgrund von Vorhersehbarkeit. Abschließend werden typische Tarifklauseln hinsichtlich der Zulässigkeit ihrer Rückwirkung untersucht, um die praktischen Konsequenzen der allgemeinen dogmatischen Erörterungen anhand relevanter Fälle aufzuzeigen.
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Die Rückwirkung von Tarifverträgen, Christian Houben
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- 2006
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