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Rechtshistorikern ist die Problematik des „Judeneides“ vor allem aus der Frühen Neuzeit bekannt, als die Eidesabnahme bei Juden mit erniedrigenden Zeremonien verbunden war. Weniger bekannt ist, dass diese Thematik auch im 19. Jahrhundert in Politik und Rechtswissenschaft heftig umstritten war. Es ging um die Zulassung der Juden zur Eidesleistung, den Beweiswert ihrer Aussagen und das Zeremoniell der Eidesabnahme. Während die ersten beiden Aspekte bis zur Mitte des Jahrhunderts geklärt wurden, blieben Zeremoniell und Eidesformel bis kurz vor der Gründung des Deutschen Reiches strittig. Interessanterweise geht die durch die Reichsjustizgesetzgebung eingeführte Eidesformel auf die Formel des „Judeneides“ aus den späten 1860er Jahren zurück. Die Geschichte des „Judeneides“ ist eng mit der Judenemanzipation und der Geschichte des Antisemitismus verknüpft, was sie zu einem exemplarischen Thema der modernen Rechtsgeschichte macht. Vormbaum nutzt diese Entwicklung, um im zweiten Teil seiner Abhandlung grundlegende allgemeinhistorische Fragen zu erörtern, darunter den Beginn und die politische Einordnung des Antisemitismus sowie Aspekte der juristischen Zeitgeschichte. Damit leistet er einen Beitrag zur methodischen Fortentwicklung des Fachs „Juristische Zeitgeschichte“.
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Der Judeneid im 19. Jahrhundert, Thomas Vormbaum
- Idioma
- Publicado en
- 2006
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