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Ausgehend von der Beziehung zwischen Souveränität und Herrschaftsausübung wird die Entwicklung von antiken Staaten zu den repräsentativen Systemen des Mittelalters sowie der Wandel des Regierungsbegriffs untersucht. Anhand der Unterscheidung zwischen Staats- und Regierungsform, die auf Jean Bodin zurückgeht, wird ein differenziertes Verständnis erarbeitet, um zu zeigen, ob ein Staat demokratisch, aristokratisch oder monarchisch konstituiert ist. Eine Regierungsform wird als aristokratisch eingestuft, wenn grundlegende Entscheidungen von einer kleinen Gruppe, wie Parlament, Regierung, Ministern und Gerichten, ohne Volksabstimmung getroffen werden. Für Länder wie Deutschland, die Schweiz und Großbritannien wird analysiert, inwieweit das Volk als Souverän tatsächlich Einfluss auf die Regierungsgewalt hat. Die Diskussion über Referenden in Italien und das Demokratiedefizit der EU/EG im zweiten Teil stützt die These, dass die antike Identität von Staats- und Regierungsform auf höherer Ebene wieder angestrebt werden sollte. Dies impliziert, dass das Volk als Souverän aktiv an der Entscheidungsfindung beteiligt werden sollte. Die schrittweise Einführung von Volksrechten könnte diesen Prozess unterstützen, indem sie einen Lernprozess für die Übernahme von Verantwortung in politischen Entscheidungen anstößt.
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Demokratie als höhere Entwicklungsstufe der Regierungsform, Antje J. Denkena
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- 2006
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