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Mit dem Jahr 2000 wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 1.1.2005 computergestützte geographische Informationssysteme (GIS) einzuführen, um die Verwaltung landwirtschaftlicher Flächen zu verbessern. Ziel war es, die Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen zu vereinfachen und an Umweltauflagen zu binden. Die gesetzlichen Anforderungen umfassten die Erfassung und Nutzung digitaler geographischer Daten sowie die Entwicklung neuer GIS-Systeme. Diese Arbeit resultiert aus mehreren Projekten in Deutschland zur Umsetzung der Verordnungen und konzentriert sich auf die Bereitstellung geeigneter GIS-Technologien für Landwirtschaftsbehörden. Sie beschreibt die Einführung des Landwirtschafts-GIS aus konzeptioneller Sicht und analysiert die relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf EU- und nationaler Ebene. Technologien, Methoden und Verfahren aus Geographie und Informatik werden untersucht, um den operationellen Einsatz des GIS zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt auf einer komponentenorientierten Systemkonzeption, die bestehende Geschäftsprozesse identifiziert und neue Arbeitsabläufe definiert. Eine Methodik zur Zerlegung des Gesamtsystems in Teilsysteme wird vorgestellt. Die entwickelten Komponenten werden im Kontext technischer Rahmenbedingungen detailliert beschrieben. Das Ergebnis ist eine komplexe GIS- und Datenbank-Infrastruktur, die aus der Perspektive moderner geographischer Forschung analysiert wird. D
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Einführung eines GIS für die Landwirtschaftsverwaltungen der BRD auf Grundlage EU-rechtlicher und nationaler Verordnungen unter besonderer Berücksichtigung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, Arno Krause
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- Publicado en
- 2006
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