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In jüngster Zeit rückt die Problematik der Vernachlässigung und Gewaltanwendung gegen Kinder in den Fokus öffentlicher Wahrnehmung, insbesondere durch Fälle, die bis zum Tod eines Kindes führten. Die Autorin, gefördert durch das Deutsche Jugendinstitut in München, widmet sich diesem Handlungsfeld justizieller Tätigkeit. Oftmals ist das Familiengericht die letzte Hilfeinstanz für vernachlässigte und misshandelte Kinder, wobei die Entziehung des Sorgerechts der Eltern die weitestgehende Maßnahme darstellt. Hierbei zeigt sich der Konflikt zwischen natürlichem Elternrecht und staatlichem Wächteramt besonders deutlich. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Handhabung der §§ 1666, 1666a BGB in der Praxis und analysiert, ob Standards in der Entscheidungsfindung des Familiengerichts existieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der Zusammenarbeit von Jugendamt und Familiengericht, da Vorgehensweise und Methoden der Entscheidungsfindung entscheidend sind. Zudem werden alternative Verfahrensregelungen und Präventionsmodelle in Hamburg diskutiert. Die Auswertung von Experteninterviews und familiengerichtlichen Akten zeigt erhebliche Unterschiede in der richterlichen Verfahrensgestaltung und der Wahrnehmung der Amtsermittlungspflicht. Die Arbeit bietet einen interdisziplinären Ansatz, der das Verständnis für rechtliche Überlegungen zum Kindesschutz erweitert und zur Verbesserung der Kindesschutzverfahren sowie zur Entwicklung früherer S
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Die familiengerichtliche Praxis in Hamburg bei Gefährdung des Kindeswohls durch Gewalt und Vernachlässigung nach §§ 1666, 1666a BGB, Esther Rosenboom
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- 2006
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