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Die Untersuchung beschaftigt sich mit der Frage einer internationalen Haftung fur gentechnologisch bedingte Folgeschaden. Anknupfungspunkte hierfur sind das UN-Ubereinkommen uber die biologische Vielfalt (CBD) und das Cartagena-Protokoll uber die biologische Sicherheit (BSP). Dieses Protokoll beschaftigt sich mit dem Schutz vor den Gefahren der Biotechnologie fur den Bereich der grenzuberschreitenden Verbringung gentechnisch veranderter Organismen. Die Frage der Haftung wird nur in Form eines Verhandlungsauftrages geregelt. Die vorliegende Arbeit untersucht und systematisiert die spezifischen Probleme des Sachbereichs und den Stand der gegenwartigen Diskussion um volkervertrags- und volkergewohnheitsrechtliche Haftungsnormen. Auf dieser Basis entwickelt sie Eckwerte fur ein mogliches internationales Haftungsregime."
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Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen, Susanne Forster
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- 2007
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