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Gewaltenteilung bei Aristoteles und in der Verfassung Athens

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Die gängige Auffassung besagt, dass es in der griechischen Antike keine Gewaltenteilung im modernen Sinne gab. Diese Untersuchung zeigt, dass dieses Urteil auf einem verkürzten Verständnis der Althistoriker basiert. Durch eine Bestandsaufnahme der komplexen modernen Lehre wird deutlich, dass viele moderne Phänomene bereits in der Politik und Rhetorik des Aristoteles theoretisch reflektiert wurden. Eine detaillierte Analyse der athenaion politeia, der Verfassung Athens, offenbart einen faszinierenden demokratischen Verfassungsstaat. Hier entsteht ein „gewaltenteilender Institutionenorganismus“, der sich im Spannungsfeld von direkter Demokratie, Funktionalität des Staatswesens und Selbstkontrolle des Demos entwickelt hat. Diese Erkenntnis führt zu der These, dass Verfassungen, die bürgerschaftliche Gleichheit, Autonomie, Gesetzlichkeit und Machtteilhabe betonen, notwendigerweise eine multipolare Institutionenordnung benötigen. Gewaltenteilung wird als „durchgängiges Bauprinzip freiheitlicher Ordnung“ identifiziert. Dr. Christoph Maier, Jahrgang 1969, studierte Rechtswissenschaft in München und Berlin, wurde 1998 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 2005 Partner einer überörtlichen Anwaltssozietät. 2005 promovierte er an der Humboldt-Universität, ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Bibliotheksgesellschaft. 2006 war er Lehrbeauftragter für Baurecht an der FH Rosenheim.

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Gewaltenteilung bei Aristoteles und in der Verfassung Athens, Christoph Maier

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2006
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