
Fairness als Teilhabe - das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK
Ein Beitrag zur Dogmatik des fairen Verfahrens in europäischen Strafverfahren und zur wirksamkeitsverpflichteten Konventionsauslegung unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Verteidigerbeistand.
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Das Recht auf ein faires Strafverfahren muss in der Praxis wirksam sein. Karsten Gaede analysiert in seiner Dissertation die bis 2005 entstandene Rechtsprechung zu Art. 6 EMRK, einschließlich bislang unpublizierter Entscheidungen im deutschsprachigen Raum. Der Autor beleuchtet die Maßstäbe und Verteidigungschancen, die die Judikatur des EGMR heute bietet, und zeigt auf, dass diese für das europäische Strafverfahrensrecht und die deutschsprachigen Staaten von Bedeutung sind. Die Untersuchung berücksichtigt die Judikatur aus Deutschland, England, Österreich und der Schweiz sowie relevante strafrechtliche und rechtsphilosophische Literatur zur Entwicklung einer europäischen Fairnessdogmatik. Ziel ist es, das Recht auf ein faires Verfahren und seine Teilrechte als Recht auf Teilhabe durch Verteidigung zu systematisieren und Entwicklungspotenziale aufzuzeigen. Zudem wird die Methodik des EGMR, die für die Auslegung von Art. 6 EMRK entscheidend ist, erörtert. Schwerpunkte sind die Gesamtbetrachtung von Art. 6 EMRK, freie Verteidigung, Waffengleichheit, Verwertungsverbote und Konfrontationsrecht. Insbesondere wird eine neue Sichtweise der Unabhängigkeit des Verteidigers entwickelt, die die Notwendigkeit einer verstärkten Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren und den Schutz des Angeklagten vor Verteidigerfehlern betont. Die Arbeit wurde mit dem »Jahrespreis der Universität Zürich 2006« ausgezeichnet.
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Fairness als Teilhabe - das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK, Karsten Gaede
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- 2007
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