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Um einen Unternehmenszusammenschluss zu sichern, können beteiligte Gesellschaften Exklusivvereinbarungen (deal protection provisions) abschließen. Diese Vereinbarungen sollen das Dazwischentreten konkurrierender Bieter erschweren und Regelungen zur Verteilung nutzlos aufgewendeter Vorbereitungskosten im Falle des Scheiterns der Transaktion schaffen. Während Exklusivvereinbarungen zunächst in US-amerikanischen Transaktionen etabliert wurden, wurden sie in Deutschland lange Zeit als ausländisches Phänomen wahrgenommen. Die Entwicklung auf dem deutschen Übernahmemarkt hat jedoch gezeigt, dass Bietergefechte und die damit verbundene Unsicherheit zunehmend auch hier auftreten. Der Fokus liegt auf der Untersuchung der Zulässigkeit und Voraussetzungen bestimmter Exklusivbestimmungen nach deutschem Recht, insbesondere bei börsennotierten Gesellschaften. Es werden verschiedene Klauseln wie no-shop- und no-talk-Klauseln sowie Regelungen zu Stellungnahmen, Hauptversammlungen, break-up fees und shareholder lock-ups analysiert. Die Arbeit untersucht auch, ob die betroffenen Gesellschaften die mit Exklusivbestimmungen vereinbarten Pflichten auch ohne diese Klauseln erfüllen können. Zudem werden allgemeine Voraussetzungen für Exklusivvereinbarungen beleuchtet, einschließlich Formerfordernisse, Zuständigkeiten, Bekanntmachungspflichten und die Vereinbarkeit mit der Neutralitätspflicht des Vorstands. Abschließend wird erörtert, welche Auswirku
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Exklusivvereinbarungen bei Unternehmenszusammenschlüssen, Anja Kuhn
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- 2007
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