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Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Hessen das neue Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB), das die Förderung der außerfamiliären und außerschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern regelt. Im Gegensatz zum früheren Gesetz enthält das HKJGB Vorschriften für alle Tageseinrichtungen, einschließlich Krippen, Kindergärten, Horte und altersübergreifende Einrichtungen sowie für die Kindertagespflege. Zudem wurden neue Aufgaben und Zuständigkeiten für die Städte und Gemeinden im Bereich der Planung und Förderung entsprechender Angebote eingeführt. Das Gesetz legt auch die Grundlagen für den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren und für die Befreiung von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr fest. Diese leicht verständliche Handreichung richtet sich an alle, die im Bereich der außerfamiliären und außerschulischen Bildung tätig sind oder Verantwortung tragen: an freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Kirchen, Tageseinrichtungen, Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sowie an alle Städte und Gemeinden in Hessen. Besonders die Kommunen stehen vor neuen, finanziell relevanten Aufgaben. Die Handreichung kommentiert die für die Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege relevanten Vorschriften des HKJGB sowie die dazugehörigen Verordnungen und Förderrichtlinien.
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Neues Recht der Kindertagesbetreuung in Hessen, Reinhard Joachim Wabnitz
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- 2007
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