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Der BGH hat im Urteil vom 11.2.2004 seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen grundlegend überarbeitet. Im Mittelpunkt steht die „Kernbereichslehre“, die eine abstrakte Gewichtung der Scheidungsfolgenansprüche vornimmt. Diese neue Rechtsprechung stellt die ehevertragliche Beratungspraxis vor erhebliche Herausforderungen, da die Kernbereichslehre mit vagen Kriterien und inkohärenten Begründungen Rechtssicherheit bislang nicht gewährleisten konnte. Der Autor analysiert die neue höchstrichterliche Rechtsprechung, beleuchtet ihre dogmatischen Grundlagen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen, und weist auf bestehende Widersprüche hin, während er Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. Besonders die Prämissen und Kriterien der Kernbereichslehre stehen im Fokus. Erarbeitet wird das zentrale Dispositionskriterium der zumutbaren Belastung mit ehebedingten Nachteilen, welches die Kernbereichslehre insgesamt infrage stellt. Zudem wird das oft unbeachtete, aber praktische Problem des Pflichtteilsverzichts im Kontext von Eheverträgen behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Kontrollinstrumente der §§ 138 I, 242 BGB und der praktischen Problemlösungen, etwa bezüglich der Umstände, die den BGH zur Vertragskontrolle veranlassen. Fragen zur Nichtigkeitssanktion, salvatorischen Klauseln und den Kriterien für Lebenspartnerschaftsverträge werden ebenfalls behandelt.
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Inhaltskontrolle von Eheverträgen, Eike Wiemer
- Idioma
- Publicado en
- 2007
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