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Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum

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Der Einsatz von Videotechnik durch Private im öffentlich zugänglichen Raum gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Verfasser untersucht die rechtliche Zulässigkeit und die Notwendigkeit spezifischer Regelungen für den privaten Videoeinsatz im öffentlichen Raum, wie sie in § 6 b BDSG festgelegt sind. Markus Lang kommt zu dem Schluss, dass § 6 b BDSG den Schutzzweck des Datenschutzrechts nicht angemessen verfolgt und stattdessen einen Schritt in Richtung „Verrechtlichungsfalle“ darstellt. Darauf aufbauend wird die grundlegende Problematik erörtert, wie viel spezifische Reglementierung im privatrechtlichen Verhältnis im Datenschutzrecht erforderlich ist und welcher Regelungsansatz verfolgt werden sollte. Die Untersuchung vereint wissenschaftliche Theorie mit praktischem Nutzen und bietet eine umfassende Kommentierung zu § 6 b Bundesdatenschutzgesetz sowie eine sorgfältige Darstellung der Rechtsprechung und Entscheidungen der Aufsichtsbehörden. Das detaillierte Werk richtet sich primär an Rechtskundige, während Wissenschaft, Justiz und Politik eine umfassende Abhandlung der Problematik finden. Auch juristische Laien erhalten wertvolle Orientierungshilfen, um sich einen Überblick über die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Videotechnik im öffentlich zugänglichen Bereich zu verschaffen – sei es als Anwender oder als Betroffene von Videoüberwachung.

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Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum, Markus Lang

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2008
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