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Transfer der Ergebnisse von Strafverfahren in nachfolgende Zivilverfahren

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Max Foerster untersucht die Bedeutung von Strafurteilen für nachfolgende Zivilverfahren und zeigt, dass die Rechtskraft entscheidend ist. Die Rechtskraft von Strafurteilen wirkt gegen Verurteilte und beeinflusst nachfolgende Gerichtsverfahren über denselben Lebenssachverhalt. Der Subsumtionsschluss eines Strafurteils bleibt auch in Zivilverfahren asymmetrisch relevant. Ein über die Grenzen der Rechtskraft hinausgehender Transfer ist unzulässig, da er die Rechte Unbeteiligter nicht ausreichend schützt. Die allgemein akzeptierte Trennung von Straf- und Zivilverfahren führt zu einem Dilemma, wenn dennoch ein Transfer praktiziert wird. Dieser Transfer ignoriert die Wirkung und Grenzen der Rechtskraft und kann zu unerwarteten Ergebnissen führen. Foersters Ansatz einer asymmetrischen Rechtskrafterstreckung bietet eine ausgewogene Lösung für dieses Dilemma. Er stärkt die Verfahrensrechte und ermöglicht Effizienzgewinne. Diese Lösung integriert sich systematisch in den Instanzen- und Gerichtsaufbau und trägt zur Modernisierung der Justiz bei, insbesondere zur effektiven Nutzung der Ressourcen. Das Werk wurde mit dem Kulturpreis Bayern der E. On Bayern AG und des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgezeichnet.

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Transfer der Ergebnisse von Strafverfahren in nachfolgende Zivilverfahren, Max Foerster

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2008
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