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Die Verantwortungsgemeinschaft Familie trägt wesentlich zum Wohlergehen von Individuum und Gesellschaft bei, was angesichts demographischer Entwicklungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dennoch erhält die Familie nicht die ihr zustehende Aufmerksamkeit, insbesondere in der Rechtswissenschaft. Diese befasst sich zwar mit den Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie im bürgerlichen Familienrecht, hat jedoch kein umfassendes Konzept zur Stellung der familiären Gemeinschaft in Staat und Gesellschaft entwickelt. Christian Seiler versucht, diese Lücke mit der Einführung eines „öffentlichen Familienrechts“ zu schließen. Er orientiert sich an den Schutzdimensionen des Art. 6 Abs. 1 GG und dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG, um verfassungsrechtliche Maßstäbe, rechtspolitische Leitlinien für familiengerechte Gesetzgebung und Interpretationshilfen zu bieten. Im Fokus stehen der spezifische Gemeinschaftscharakter der Familie, die Subsidiarität staatlichen Handelns sowie das Zusammenspiel von Gleichbehandlung und systemübergreifender Familienförderung. Der Autor verdeutlicht diese Maßgaben am Beispiel des Transferwesens und argumentiert, dass das Steuerrecht die Familie als Leistungsfähigkeitsgemeinschaft anerkennen sollte. Zudem müssen die Sondertatbestände der Familienförderung im Sozialrecht besser abgestimmt werden, und im Rahmen der Sozialversicherung sollte der „Generationenvertrag“ um die Gleichwertigkeit elterlicher Vorsorge für
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Grundzüge eines öffentlichen Familienrechts, Christian Seiler
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- 2008
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