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Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Europa ein neues, verbindliches Hygienerecht für alle EU-Mitgliedstaaten. Laut der Lebensmittelhygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Gastronomiebetriebe sicherstellen, dass Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen, in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden. Die deutsche Lebensmittelhygieneverordnung ergänzt, dass leicht verderbliche Lebensmittel nur von geschulten Personen behandelt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen. Jeder Mitarbeiter muss regelmäßig über die erforderlichen Hygienevorschriften informiert werden, wobei Schulungen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach jährlich stattfinden sollten. Die neue Schulungsbroschüre für gute Hygienepraxis in der Gastronomie bietet Unternehmern wertvolle Unterstützung bei der Durchführung der gesetzlich geforderten Mitarbeiterschulung. Sie kann für Selbststudium oder Gruppenschulungen verwendet werden und enthält die wichtigsten Hygieneregeln für die betriebliche Praxis. Durch ihre verständliche Sprache, übersichtliche Darstellung und umfangreiche Bebilderung ist sie für Mitarbeiter unterschiedlicher Qualifikationen geeignet. Die Broschüre basiert auf der „Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie“ und konzentriert sich auf die wesentlichen Hygienegrundlagen. Gut geschulte Mitarbeiter sind entscheidend, um Gästen sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel zu bieten.
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Die Hygieneschulung für die Mitarbeiter in der Gastronomie, Martin Müller
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- 2008
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