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Die essentielle Bedeutung des Erbvertrages liegt in der Möglichkeit, den zukünftigen Nachlass zu Lebzeiten des Erblassers verbindlich zu regeln. Zwischen dem Abschluss der Verfügung von Todes wegen und ihrem Wirksamwerden kann jedoch eine lange, unbestimmte Zeitspanne liegen, in der sich die Verhältnisse ändern können. Diese Veränderungen können die ursprünglich angestrebte Bindung als unerwünscht erscheinen lassen. Im Gegensatz zu letztwilligen Verfügungen kann der Erblasser seinen Willen im Erbvertrag nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen oder ändern. Daher stellt sich die Frage, ob bereits beim Abschluss des Erbvertrages Gestaltungsmöglichkeiten zulässig sind, die eine spätere Anpassung an den veränderten Willen des Erblassers ermöglichen. Die Aufnahme von Bedingungen oder Rücktritts- oder Änderungsvorbehalten in einen Erbvertrag wird in der schweizerischen erbrechtlichen Literatur bislang nicht behandelt, ist jedoch aufgrund der langen Laufzeit und der zunehmenden Instabilität von Beziehungen notwendig. Die Arbeit untersucht die theoretischen Grundlagen des Erbvertrages und erörtert, welche Verfügungen von Todes wegen und unter Lebenden nach Abschluss eines Erbvertrages noch möglich sind. Sie leistet einen Beitrag zum Verständnis des Erbvertrages und beantwortet zahlreiche offene Fragen, die bisher weder in der Lehre noch in der Rechtsprechung umfassend behandelt wurden.
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Der Erbvertrag: Bindung und Sicherung des (letzten) Willens des Erblassers, Stephanie Hrubesch Millauer
- Idioma
- Publicado en
- 2008
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