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Das komplexe deutsche Steuersystem führt dazu, dass Steuerbescheide der Finanzbehörde nicht nur aufgrund von Fehlern, sondern auch wegen falscher Gesetzesauslegung unzutreffend sein können. Zudem können Steuerpflichtige durch unvollständige oder falsche Angaben, oft bedingt durch mangelnde Kenntnisse des Steuerrechts, ebenfalls fehlerhafte Bescheide verursachen, ohne dass die Finanzbehörde dies bemerkt. Beide Situationen erfordern eine Korrektur der Bescheide, sofern dies die Abgabenordnung zulässt. Die Korrekturvorschriften der Abgabenordnung versuchen, einen Ausgleich zwischen Rechtssicherheit und materieller Rechtsrichtigkeit zu schaffen, indem sie die materielle Bestandskraft aufbrechen. Es wird aufgezeigt, dass die Abgabenordnung als übergeordnetes „Grundgesetz“ für Einzelsteuergesetze umfassende Änderungsmöglichkeiten für zahlreiche Fehler bietet, insbesondere wenn diese zum Nachteil des Steuerpflichtigen sind. Gleichzeitig sieht die Abgabenordnung auch Korrekturen vor, die zugunsten des Steuerpflichtigen wirken. Ziel ist es, die relevanten Regelungen darzustellen, wobei die Vorschriften zur Korrektur von Steuerbescheiden (§§ 129, 164, 165, 172 ff. AO) chronologisch erörtert werden. Zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung verdeutlichen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Korrektur.
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Die Korrektur von Steuerbescheiden - systematische Darstellung der praxisrelevanten Vorschriften der Abgabenordnung, Matthias Becker
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- 2009
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