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Nach der Verstrickung in das NS-Regime unternahm die deutsche Anwaltschaft 1945 einen Neuanfang in der freien Advokatur, was durch die Rechtszersplitterung in den Besatzungszonen erschwert wurde. Interessenkonflikte zwischen heimischen Anwälten und Flüchtlingen führten zu Spannungen. Im Westen wurden Begehrlichkeiten nach politischer Einbindung während des Kalten Krieges mühsam abgewehrt, während dies im Osten unter sozialistischer Herrschaft nicht gelang. Dennoch bewahrten ostdeutsche Anwälte in erheblichem Maße Möglichkeiten zur echten Interessenvertretung ihrer Mandanten. Im Westen war die 1959 erreichte Bundesrechtsanwaltsordnung nur ein erster Schritt. Weder die Politik noch die Anwaltschaft erfassten vollständig, was unter dem Grundgesetz freie Berufe und Advokatur bedeuten – nicht nur Freiheit von staatlicher Intervention, sondern auch von Bevormundung durch die anwaltliche Selbstverwaltung, sofern nicht das Gemeinwohl betroffen ist. Das Buch beleuchtet, wie Anwälte lernen mussten, die freie Advokatur zu leben, und wie entscheidend ein positiver Umgang damit für die Zukunft der Anwaltschaft ist. Zudem wird aufgezeigt, wie nach 1990 eine einheitliche deutsche Anwaltschaft aus West- und Ostanwälten entstand.
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Deutsche Anwälte, Felix Busse
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- 2010
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