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Zur Rettung der Eurostaaten Irland, Portugal und Griechenland wurden die nicht dauerhaften Rettungsschirmprogramme EFSM (Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus) und EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) aufgelegt. Um Maßnahmen der finanziellen Solidarität zwischen Euroteilnehmerstaaten dauerhaft einzurichten, wurde der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ins Leben gerufen. Parallel zu den Rettungsschirmprogrammen der Euroländer beschloss die EZB ihr Outright-Monetary-Transactions-Programm (OMT). Dieses ermächtigt die EZB, Staatsanleihen von Euroteilnehmerstaaten auf dem Sekundärmarkt notfalls in unbegrenzter Höhe anzukaufen. Die Frage, ob die Rettungsschirmprogramme gegen die "No-bail-out-Klausel"verstoßen, die besagt, dass weder die Europäische Union noch die Mitgliedstaaten für die Schulden eines anderen Mitgliedstaates automatisch haften, ist rechtlich, obwohl das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden hat, immer noch in der Diskussion. Die Frage, ob die EZB mit ihrem OMT-Programm ihr Mandat überdehnt, wird rechtlich intensiv diskutiert und liegt inzwischen dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Die rechtliche Beurteilung der Euro-Rettung tritt zunehmend in den Vordergrund. Vor diesem Hintergrund sind rechtliche Überlegungen anzustellen, ob die Rettungsschirmprogramme und das OMT-Programm der EZB auf rechtssicherem Boden stehen
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Rechtliche Überlegungen zu den Euro-Rettungsschirmprogrammen und den jüngsten geldpolitischen Maßnahmen der EZB, Ralph Hirdina
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- 2014
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