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Probearbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht

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Probearbeit ist in mehreren Branchen ein obligatorischer Teil des Bewerbungsverfahrens. Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, noch vor Vertragsschluss die Eignung und Qualifikation eines Bewerbers unter realen Bedingungen zu überprüfen. Aber auch der Bewerber kann die Probearbeit nutzen, um einen unverblümten Einblick in den Betrieb zu erhalten, und dadurch feststellen, ob die Stelle insgesamt seinen Vorstellungen und Erwartungen entspricht. Probearbeit lässt sich auf verschiedene Arten und Weisen durchführen. Vom blossen «Über-die-Schulter-Gucken» (Schnuppern) bis zur Einbindung als vollwertige Arbeitskraft (Arbeit auf Probe) existieren unterschiedliche Möglichkeiten für Arbeitgeber und Bewerber, sich vor einem Vertragsschluss praxisnah kennenzulernen. Um das gegründete Rechtsverhältnis korrekt einzuordnen, bedarf es einer genauen Analyse. Denn aus verschiedenen Rechtsformen resultieren unterschiedliche rechtliche Konsequenzen. So entstehen je nach Ausgestaltung Rechte und Pflichten, die vom Arbeitgeber oder dem Bewerber gar nicht gewollt und diesen auch nicht bewusst sind. In der Folge stellen sich zahlreiche Abgrenzungsprobleme, die erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich bringen und rechtsmissbräuchliche Ausgestaltungen zur Folge haben können. Ziel dieses Buches ist es, dem interessierten Leser eine praxisnahe Gesamtdarstellung über die sich im Zusammenhang mit Probearbeit stellenden Probleme zur Verfügung zu stellen. Dabei wird sowohl die aktuelle Lehre als auch Rechtsprechung berücksichtigt. Ein Merkblatt zum Schnuppern und jeweils ein Mustervertrag für Arbeit auf Probe und Schnuppern soll sowohl Arbeitgebern als auch Bewerbern als Nachschlagewerk dienen und Konfliktsituationen vermeiden.

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Probearbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht, Jens Niemeyer

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2018
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