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Claus Wilhelm Fröhlich

    Betriebsgrößenunabhängigkeit und Monetarisierung des arbeitsrechtlichen Bestandschutzes
    The private international law of non-contractual obligations according to the Rome-II regulation
    • Das internationale Privatrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse war in der Europäischen Gemeinschaft lange Zeit allein Gegenstand der mitgliedstaatlicher Regelungen. Die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II), die ab 11. Januar 2009 in allen Mitgliedstaaten außer Dänemark anwendbar ist, regelt nunmehr das für außervertragliche Schuldverhältnisse, insbesondere das Deliktsrecht, anwendbare Recht. Der Verfasser gibt einen Überblick über den Entstehungsprozess der Verordnung und beschreibt ihre grundlegenden Regelungen für den in der Praxis besonders bedeutsamen Bereich des Deliktsrechts. Dabei wird insbesondere ein Vergleich der im Deutschen und Englischen Internationalen Privatrecht vorzufindenden Regelungen mit den Vorschriften der neuen Verordnung vorgenommen, um vor diesem Hintergrund zum einen die Regelungen der Verordnung vorzustellen und kritisch zu analysieren und zum anderen die Neuerungen und Veränderungen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage nach Deutschem und Englischem Recht aufzuzeigen.

      The private international law of non-contractual obligations according to the Rome-II regulation
    • Das Kündigungsschutzrecht gilt als zentrales Element des Arbeitsvertragsrechts, weshalb die Diskussion darüber ein Dauerbrenner in der Arbeitsrechtspolitik ist. Aktuell wird vor allem der Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Arbeitsmarkt beleuchtet, wobei eine Deregulierung gefordert wird, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Eine radikale Deregulierung könnte jedoch den sozialen Frieden gefährden, da der arbeitsrechtliche Bestandschutz für Arbeitnehmer eine hohe Symbolkraft besitzt. Die Reformdebatte findet in einem emotional aufgeladenen Umfeld statt und kulminierte in den umfassendsten Änderungen des KSchG in seiner Geschichte durch das Gesetz zu Reformen auf dem Arbeitsmarkt. Um Arbeitgeber von dem „Beschäftigungshemmnis“ Kündigungsschutz zu entlasten, wird eine Erhöhung des Schwellenwertes für das Eingreifen des KSchG sowie die Möglichkeit einer finanziellen Kompensation anstelle des Bestandschutzes gefordert. Der Verfasser untersucht alternative Gestaltungsmodelle dieser grundlegenden Strukturmerkmale des KSchG, basierend auf der aktuellen Rechtslage. Zur Ergänzung der rechtsdogmatischen Analyse werden Erkenntnisse aus der Ökonomie, empirischen Sozialforschung und Rechtsvergleichung herangezogen, um ein Regelungsmodell des Kündigungsschutzes zu entwickeln, das für alle Betriebe anwendbar ist und eine weitgehende Monetarisierung des Bestandschutzes vorschlägt.

      Betriebsgrößenunabhängigkeit und Monetarisierung des arbeitsrechtlichen Bestandschutzes