Zwischen innergesellschaftlicher Rechtsbildung und hoheitlicher Rechtssetzung
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Die Entstehung des Rechts wird als ein Prozess beschrieben, der auf individueller Reziprozität basiert, lange bevor formale Gesetzgebungen existierten. Diese intersubjektive Rechtsbildung bleibt bis heute eine wesentliche Quelle des Rechts. Der Autor argumentiert, dass der Rechtsbegriff eng mit menschlichen Beziehungen verknüpft ist und nur dann gültig ist, wenn die Beteiligten durch gegenseitige Akzeptanz den Schutz von Leben und Eigentum sowie die Einhaltung von Verträgen und den Ausgleich von Schäden sichern.
Die deutsche Verfassungsgeschichte wird umfassend in vier Teilen dargestellt, beginnend mit dem fränkischen Reich bis zur modernen Zeit. Der Autor geht über die rein verfassungsrechtlichen Institutionen hinaus und integriert auch gesellschaftliche Aspekte der Verfassung. Diese ganzheitliche Betrachtung ermöglicht ein tieferes Verständnis der Entwicklung und der verschiedenen Einflüsse auf das deutsche Verfassungsrecht.
Die Neuerscheinung bietet einen grundlegenden Überblick zur Rechtsentwicklung von der Spätantike bis in die Gegenwart. Dem aktuellen Forschungsstand entsprechend zeigt das Buch die Entstehung der heutigen rechtsstaatlichen Ordnung auf der Basis deutscher Rechtstraditionen sowie der vielfältigen römisch- und kirchenrechtlichen Einflüsse. Inhaltlich werden die Verfassungsordnung, die Regelungen von Gerichtsstruktur und Prozess, zentrale Aspekte der Privatrechts- und Wirtschaftsordnung sowie die Strafrechtspflege in den Blick genommen. Dabei gehört es zu den Zielen des Buches, das Nachdenken über rechtliche Lösungsmodelle zu fördern. Überzeugend ist das Buch, weil es die wesentlichen Linien und unterschiedlichen Schichten der Rechtsentwicklung herausarbeitet, ausgewählte Quellen wiedergibt, um das Verständnis zu erleichtern, und systematisch eingängig aufgebaut ist. Der Autor ist ein mit dem „Böhlau-Preis“ ausgezeichneter und durch diverse Publikationen ausgewiesener Rechtshistoriker. Er lehrt an den Universitäten Würzburg und Greifswald.
Das Lehrbuch stellt die historische Entwicklung der wesentlichen Institutionen des Privatrechts in Deutschland seit der Rezeption des römischen Rechts bis zur Gegenwart dar. Behandelt werden Problembereiche, die für die individualrechtlichen Beziehungen in einem entwickelten menschlichen Gemeinwesen besonders regelungsbedürftig sind. Dabei werden teils eine bemerkenswerte Kontinuität, teils aber auch verschiedenartige Lösungen für identische Probleme aufgezeigt, die unter sozialen und ökonomischen Verhältnissen praktiziert wurden. Vorteile auf einen Blick: dient dem Verständnis des geltenden Rechts auf der Grundlage seiner Entstehungsbedingungen, stellt den Gegenwartsbezug her, um die Zeitgebundenheit juristischer Lösungen zu veranschaulichen, ermöglicht das Verständnis des jeweils in seiner Zeit tatsächlich geübten Rechts und belegt die Gebundenheit des Rechts an seine sozialen und ökonomischen Entstehungszusammenhänge.
Eine Untersuchung über die Grundlagen des gelehrten Zivilprozesses in der Zeit vom 12. bis zum 19. Jahrhundert
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Die litis contestatio ist ein Beispiel für die Kontinuität des Prozessrechts seit rund 2500 Jahren. Sie bezeichnet die Einlassung des Beklagten auf die gerichtliche Verhandlung zur Sache. Ursprünglich eine Schöpfung des antiken römischen Rechts, wird die litis contestatio von den hochmittelalterlichen Juristen im 12. und 13. Jahrhundert zu einem unverzichtbaren Formalakt für die Begründung des Zivilprozesses entwickelt. Das galt noch im gemeinen Zivilprozeß des 19. Jahrhunderts, während die ZPO die ordnungsgemäße Ladung des Beklagten genügen läßt, um einen Zivilprozeß durchzuführen. Die Arbeit untersucht die Veränderungen der litis contestatio und ihre jeweilige Funktion und gewinnt so Aussagen über das Verständnis, die Konstituierung und den Inhalt des Zivilprozesses. Insbesondere die Begegnung mit dem auf deutschrechtlichen Anschauungen basierenden sächsischen Prozeß führt zu einer Neuinterpretation und Funktionsverlagerung einzelner prozessualer Institute, insbesondere der litis contestatio. Die Arbeit berücksichtigt aber auch die Modalitäten der Ladung, die Ausgestaltung des Säumnisverfahrens, die Formulierung des Streitgegenstands, des Anspruchs und der Rechtskraft sowie die materiellrechtlichen Folgen des Prozeßbeginns und die Forderungszession.