Die Dissertation untersucht die duale Natur Chinas als Quasi-Industrieland und Entwicklungsland, was den Vergleich seines Energiesystems, insbesondere des Stromsystems, mit dem von Industrieländern herausfordernd macht. Kalifornien, als Vorreiter der Liberalisierung, hat gezeigt, wie sich diese auf die Versorgungszuverlässigkeit auswirkt. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Marktliberalisierung für die dortige Krise verantwortlich war und ob ähnliche Probleme in Chinas reformiertem Markt auftreten könnten. In der EU entwickelt sich derzeit der größte wettbewerbsorientierte Markt für Elektrizität und Erdgas, wobei die Mitgliedstaaten vor der Herausforderung stehen, den Umsetzungsrahmen für alle Marktteilnehmer unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit zu gestalten. Deutschland hat dies mit einem zweistufigen System erfolgreich umgesetzt, indem es Rahmenbedingungen geschaffen hat, die die Versorgungssicherheit fördern, ohne den Liberalisierungsprozess durch übermäßige Regulierungen zu gefährden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Einführung eines staatlichen Regulierungskonzepts. Die Arbeit stellt die Fragen: 1. Wie sind die Schutzmaßnahmen der Energieversorgungssicherheit im deutschen, chinesischen und EU-Recht ausgestaltet? 2. Welche Mechanismen können im chinesischen Energierecht zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit entwickelt oder aktualisiert werden?
Jun Zhu Libros


Das Buch widmet sich der allgemeinen und der besonderen Mankohaftung im Arbeitsverhältnis nach der Schuldrechtsmodernisierung. Soweit es um die allgemeine Mankohaftung geht, werden die Anspruchsgrundlage, die Beweislastverteilung im Mankofall und die Mankohaftung im Rahmen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung ohne Doppelverwertung des betrieblichen Risikos untersucht. Im Hinblick auf die besondere Mankohaftung werden der Rechtscharakter der Grundsätze über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung, die Auswirkung der AGB-Kontrolle auf vorformulierte Mankoabreden und der Spielraum für kollektivvertragliche Mankovereinbarungen erörtert. Schließlich werden die verschiedenen im Laufe der Zeit gemachten Vorschläge zu einer gesetzlichen Fixierung der Arbeitnehmerhaftung daraufhin durchgemustert, ob und in welcher Weise sie sich auch zur Mankohaftung äußern.