Im Zweifel ist für den Angeklagten zu entscheiden. Gilt das aber auch, wenn Zweifel daran bestehen, ob die Tat verjährt ist, das Geständnis unrechtmäßig zustande gekommen ist oder das Rechtsmittel des Angeklagten rechtzeitig eingelegt wurde? Gilt 'in dubio pro reo' auch bei Prognosen? Der Verfasser zeigt zunächst anhand der Entwicklungsgeschichte des Grundsatzes dessen Grundstrukturen auf, um danach die Voraussetzungen für eine Anwendung des Satzes und seine Wirkungsweise herauszuarbeiten. Der Zweifelssatz ist demnach als Verbot einer 'belastenden Statusveränderung' zu verstehen, dem im Verhältnis zum 'Schuldprinzip' oder der 'Unschuldsvermutung' eigenständige Bedeutung zukommt. Auf diesem Ergebnis aufbauend wird in zahlreichen Fällen verdeutlicht, in welcher Form der Grundsatz im materiellen Recht, insbesondere aber im Verfahrensrecht Geltung beanspruchen kann. Insgesamt liegt ein grundlegendes Werk zum Grundsatz 'in dubio pro reo' vor, das die künftige Diskussion über dieses zentrale Prinzip unserer Strafrechtspflege maßgeblich beeinflussen wird. Der Verfasser ist Privatdozent an der Universität Heidelberg, die Arbeit seine Habilitationsschrift.
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Ein leichter Blechschaden beim Ausparken oder ein verbogenes Verkehrsschild: ein Unfall der jedem täglich passieren kann. Dem Verkehrsteilnehmer stellt sich nun die Frage, wie er sich zu verhalten hat, um nicht mit dem Strafgesetzbuch ( 142) in Konflikt zu geraten. Muß er nach Ablauf der erfolglosen Wartezeit sogleich die Polizei aufsuchen oder reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs aus? Anhand einer aufklebbaren Schadensmeldung versucht die vorliegende Arbeit im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben, dem Verkehrsteilnehmer eine klar verständliche Lösung anzubieten. Neben bestehenden Reformvorschlägen und verfassungsrechtlicher Kritik wird dabei insbesondere die Feststellungsrelevanz der Trunkenheit im Rahmen des 142 StGB behandelt.
Diese Definitionensammlung zum Besonderen Teil des Strafrechts bietet eine lexikonartige Aufbereitung von etwa 170 alphabetisch geordneten und kommentierten Begriffen. Der Gesetzgeber verwendet in den strafrechtlichen Normen des StGB eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe, deren präzise Kenntnis für Juristen in Ausbildung und Praxis unerlässlich ist. Ziel ist es, verlässliche Informationen über anerkannte und umstrittene Begriffe zu liefern und aktuelle Entwicklungen in der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen. Die Begriffsbestimmungen enthalten erweiterte Definitionen in differenzierten Aussagen und fassen die herrschende Meinung zusammen. Streitige Punkte werden gekennzeichnet und ausführlich kommentiert. Zudem werden Literatur- und Rechtsprechungshinweise mit markanten Zitaten und zusätzlichen Erläuterungen bereitgestellt. Wegweisende Entscheidungen sowie beispielhafte Fundstellen für typische Fallkonstellationen werden genannt. In der neuen Auflage wurden zusätzliche Begriffe aufgenommen, wie „geschäftsmäßig“ (§ 217), „Kraftfahrzeugrennen“ (§ 315d) und „behindern“ (§ 323c), sowie neu gefasste Begriffe wie „tätlicher Angriff“ in § 114 und die „Privatwohnung“ in § 244.