Geschichte und Perspektiven des Rechts im Ostseeraum
Erster Rechtshistorikertag im Ostseeraum 8.–12. März 2000






Erster Rechtshistorikertag im Ostseeraum 8.–12. März 2000
In der zehnten Auflage sind von den bisherigen Klausuraufgaben drei gegen neue Fälle ausgetauscht worden. Die ausführliche Musterlösung zur ersten KLausur soll als Beispiel dienen, wie die knappen Lösungsskizzen dieses Heftes zu ausvorfumlierten Klausuren werden. Im übrigen sei darauf hingewiesen daß die Aufgaben von unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad sind. Ferner gilt der alte Klausurenschreiben ist eine erlernbare Technik. Je mehr Klausuren man übungshalber vor dem Examen schreibt, um so besser ist man für den Ernstfall gerüstet. Je mehr Fehler man rechtzeitig macht, um so mehr vermeidet man im Examen. Der Student hat den größten Nutzen von den Aufagben, wenn er jeden Fall schriftlich löst, sich dafür fünf Stunden zeit nimmt und keine anderen Hilfsmittel als das Gesetz benutzt. Die Lösungsskizzen sind Vorschläge und nicht der Weisheit letzter scHLUß. Immer ist nach der Anfertigung der Klausur ein Umsehen in der Literatur erforderlich. Auf die Angabe der inhaltlichen Schwerpunkte bei den einzelnen Klausuren haben wir aus didaktischen gründen verzichtet, um den Lerneffekt nicht zu mindern. Es sei aber darauf hingewiesen, daß sich die Anordnung der Klausuren am Aufbau des BGB orientiert. Studenten die nicht alle Klausuren lösen möchten sei daher empfohlen, Fälle aus den Büchern des BGB zu wählen.
Zwar ist die überragende Bedeutung der christlichen Kirche im allgemeinen und der Bibel im besonderen allgemein bekannt, doch hat das Problem bisher in der Rechtsgeschichte keine angemessene Behandlung gefunden. Dies dürfte einerseits in der bisherigen Selbstverständlichkeit des Themas seinen Grund gehabt haben. Andererseits haben ihm der Liberalismus des 19. Jahrhunderts und die Germanophilie des 20. im Wege gestanden. Gerade vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs des Sozialismus muß die Geschichte des christlichen Europa heute neu das Interesse der Wissenschaft finden. Den in diesem Sammelband vereinigten Beiträgen ist gemein, daß sie unter dem Generalthema «Bibel und Recht» das Heilige Buch der Kirche in die Mitte stellen.
Das Familienfideikommiß steht neben dem ihm verwandten Lehen an oberster Stelle in der Liste jener Rechtsinstitute, die einmal von überragender Bedeutung waren und heute niemanden mehr interessieren. Das Familienfideikommiß war ein Rechtsinstitut zur dauerhaften Bindung adliger Vermögen an die Familie. Es diente den Familien des niederen Adels dazu, ihr Vermögen als die wirtschaftliche Grundlage ihrer politischen Herrschaft ungeschmälert über ihren Tod hinaus ihren Nachkommen zu bewahren. Das Fideikommiß war deshalb ein verfassungsrechtliches Problem ersten Ranges. Es kann mit dieser Eigenschaft den Blick dafür schärfen, wie sehr die Verfassung dem Privatrecht die Grundlagen liefert. Das Fideikommiß wurde seit der Französischen Revolution vom aufkommenden Bürgertum bekämpft. Die Arbeit untersucht den 150 Jahre dauernden Zerfall der Familienfideikommisse in Deutschland.