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Oskar Bülow

    Gesetz und Richteramt
    Gemeines deutsches Zivilprozeßrecht
    Das Geständnisrecht
    Die Lehre von den Prozesseinreden und die Prozessvoraussetzungen
    Die Lehre von den Proceßeinreden und die Proceßvoraussetzungen
    de Praejudicialibus Exceptionibus.
    • de Praejudicialibus Exceptionibus.

      • 66 páginas
      • 3 horas de lectura

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      de Praejudicialibus Exceptionibus.
    • Der unveränderte Nachdruck der Originalausgabe von 1868 bietet einen authentischen Einblick in die damalige Zeit und deren literarische Strömungen. Die Leser können sich auf die originalen Inhalte und den Stil des 19. Jahrhunderts freuen, der die gesellschaftlichen und kulturellen Themen dieser Epoche widerspiegelt. Das Werk ist ein wertvolles Zeitdokument, das sowohl für Literaturinteressierte als auch für Historiker von Bedeutung ist.

      Die Lehre von den Proceßeinreden und die Proceßvoraussetzungen
    • Der Nachdruck des Originals von 1868 bietet einen faszinierenden Einblick in die damalige Zeit und die gesellschaftlichen Gegebenheiten. Die Leser können sich auf authentische Sprache und Stilmittel freuen, die das historische Ambiente lebendig werden lassen. Dieses Werk ist nicht nur ein literarisches Dokument, sondern auch ein wertvoller Beitrag zum Verständnis der Kultur und Denkweise des 19. Jahrhunderts. Ideal für Liebhaber klassischer Literatur und Historiker, die das Erbe vergangener Epochen erkunden möchten.

      Die Lehre von den Prozesseinreden und die Prozessvoraussetzungen
    • Gemeines deutsches Zivilprozeßrecht

      Vorlesungsnachschrift von L. Fechler aus dem Wintersemester 1868/69

      Dieser Band macht das System des Zivilprozeßrechts von Oskar Bülow (1837-1907) in Form einer Vorlesungsnachschrift erstmals für die Forschung zugänglich. Oskar Bülow war von den prozessualen Dogmatikern des späten 19. Jahrhunderts derjenige, der das moderne deutsche Zivilprozeßrecht am nachhaltigsten beeinflußt hat. Grundlegende Änderungen des prozessualen Denkens wie die methodische Unterscheidung von Zulässigkeit und Begründetheit, die Vorstellung einer einseitigen Prozeßbegründung ohne reale oder fingierte Mitwirkung des Beklagten und die Beachtung der Rechtskraft von Amts wegen gehen auf seinen Einfluß zurück. Da Bülow nur Monographien und Aufsätze, aber kein Lehrbuch hinterlassen hat, war es bisher nicht möglich, sein prozessuales Denken anhand eines von ihm selbst ausgearbeiteten Gesamtsystems zu studieren. Für die erste Phase von Bülows Entwicklung füllt diese Edition daher eine bisher schmerzlich empfundene Lücke. In der Einleitung zeigt Johann Braun auf, wie die von Bülow vorgenommenen Weichenstellungen im Positiven wie im Negativen auch noch das heutige prozessuale Denken bestimmen.

      Gemeines deutsches Zivilprozeßrecht
    • Der Arbeitskreis Juristische Zeitgeschichte ist ein Netzwerk von universitären und außeruniversitären Einrichtungen, die sich mit der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie deren sozialen, kulturellen und politischen Bezügen befassen. Juristen, Historiker und interessierte Laien engagieren sich in vielen Institutionen mit der Erforschung der Juristischen Zeitgeschichte. Oft erreichen die Ergebnisse von Tagungen, Seminaren und Symposien nicht die breitere Öffentlichkeit, obwohl sie es verdienen, geteilt zu werden. Der Arbeitskreis fungiert als Informationsbörse und Sammelstelle für Beiträge zu diesem Thema. Die Mitwirkung ist unverbindlich und ohne finanzielle Verpflichtungen; die teilnehmenden Einrichtungen sind keine Mitglieder, sondern Teilnehmer. Alle Institutionen, die sich mit Juristischer Zeitgeschichte beschäftigen, sind zur Teilnahme eingeladen. Das „Forum Juristische Zeitgeschichte“, Teil der Schriftenreihe „Juristische Zeitgeschichte“, dient als Publikationsorgan, in dem wissenschaftliche Beiträge und Berichte über Veranstaltungen und Forschungsvorhaben veröffentlicht werden. Darüber hinaus haben Teilnehmer die Möglichkeit, thematische Bände in Eigenverantwortung herauszugeben.

      Gesetz und Richteramt