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Rudolf Ott

    Wirtschafts- und Rechtskunde
    Grundzüge des Wirtschaftsrechts
    Wirtschafts-, Rechts- und Sozialkunde
    • Die 18. Auflage wurde auf den Stand vom Sommer 1993 gebracht. Insbesondere wurden mehr Zahlen aus den Wirtschaftsbereichen Gesamtdeutschlands geboten (Bruttoinlandsprodukt, Bruttosozialprodukt, Volkseinkommen, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Gewerkschaften, usw.). Auf Kreditkarten und Reiseschecks wurde stärker eingegangen. Die Scheck- und Wechselformulare wurden ausgetauscht. Die neuen Beträge im Zivilprozessrecht wurden berücksichtigt. Die neuen Kündigungsfristen bei den Arbeitsverhältnissen lagen vor einem Jahr noch nicht vor, sie konnten daher nur angedeutet werden.Bei der Sozialversicherung wurde außer den Zahlenwerten des Jahres 1993 insbesondere auch das Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. 12.1992 berücksichtigt. Die Pflegeversicherung konnte nur angedeutet werden.Steuerrechtlich wurde das Buch auf den Stand von 1993 gebracht. Der ab 1995 zu erhebende Solidaritätszuschlag nach dem Föderalen Konsolidierungs-Programm und die Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichts bezüglich Existenzminimum wurden berücksichtigt, ebenfalls die ab 1995 geltenden Bestimmungen für die Vermögenssteuer.Auch die Europäische Union (EU) - bisher Europäische Gemeinschaft (EG) - wurde nach dem Stand 1993 berücksichtigt.

      Wirtschafts-, Rechts- und Sozialkunde
    • Grundzüge des Wirtschaftsrechts

      • 235 páginas
      • 9 horas de lectura

      Recht umfasst sowohl das objektive als auch das subjektive Verständnis von Gesetzen. Im objektiven Sinne bezeichnet es die Gesamtheit aller Vorschriften, die in bestimmten Rechtsgebieten, wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Arbeitsrecht, gelten und das Zusammenleben der Menschen regeln. Ein Individuum auf einer einsamen Insel benötigt kein Recht, da erst das Zusammenleben eine Rechtsordnung erfordert, an die sich alle halten müssen. Neben den rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung durchsetzbar ist, existieren auch andere Regeln für das menschliche Miteinander. Religiöse Vorschriften, wie die Zehn Gebote, sind im säkularen Staat keine objektiven Gesetze, sondern moralische Verpflichtungen. Für den Einzelnen gelten unterschiedliche Sittlichkeitsgrundsätze; so könnte ein Einbrecher den Diebstahl nicht als unmoralisch empfinden. Wären die moralischen Gebote für alle Staatsbürger gleich verpflichtend, könnten viele Rechtsvorschriften entfallen. Im Allgemeinen stimmen Recht und Sittlichkeit jedoch überein, wie beim Diebstahl, der von den meisten als unmoralisch angesehen wird, auch wenn dies im Strafgesetzbuch festgelegt ist. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Recht und allgemeine Moralauffassung divergieren.

      Grundzüge des Wirtschaftsrechts
    • InhaltsverzeichnisI: Wirtschaftskunde.A. Einführung in die Wirtschaft.B. Die Unternehmung als finanziell-rechtliche Einheit.C. Der industrielle Fertigungsbetrieb.D. Der betriebliche Umsatzprozeß.II: Rechtskunde.A. Einführung.B. Rechtsgeschäfte.C. Haftpflicht.D. Aus dem Sachenrecht.E. Zahlungsverkehr.F. Gerichtswesen.G. Arbeitsrecht.H. Versicherungen.I Steuern.K. Gewerblicher Rechtsschutz.Literatur zum Weiterstudium.Aufgaben.Sachwortverzeichnis.

      Wirtschafts- und Rechtskunde